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IWB Nr. 15 vom Seite 569

Rechnungslegungspublizität von (Schein-)Auslandsgesellschaften

Folgen der Regelungslücke nach § 325a HGB

Dr. Devrimi Kaya und · Florian Zenk

Der Referentenentwurf zum Internationalen Privatrecht (IPR) sieht vor, die Gründungstheorie erstmals im deutschen Recht zu verankern und die Sitztheorie damit endgültig abzulösen. Dies wird zukünftig die generelle Akzeptanz sog. (Schein-)Auslandsgesellschaften aus Drittstaaten in Deutschland zur Folge haben. Zunächst wird ein Überblick über die europäische Zweigniederlassungsrichtlinie und ihre fehlerhafte Transformation in § 325a HGB gegeben. Hierbei wird festgestellt, dass für inländische Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Satzungssitz in einem Drittstaat keine Verpflichtung zur Publizität der Rechnungslegungsunterlagen nach dem ausländischen Gründungsrecht besteht. Aufgrund der Regelungslücke in § 325a HGB können wichtige Jahresabschlussinformationen durch die inländischen Geschäftspartner nicht eingesehen werden. Abschließend diskutiert der Beitrag mögliche Anpassungen des deutschen Rechts.

I. Einleitung

[i]Verankerung der Gründungstheorie nach Referentenentwurf zum IPRAusländische Rechtsformen sind zu einem festen Bestandteil der deutschen Wirtschaftslandschaft geworden. Mit dem Referentenentwurf zum IPR beabsichtigt der Gesetzgeber, die Anwendbarkeit des Gründungsrechts nicht nur auf Gesellschaften, Vereine und ju...