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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 23 | Bilanzierung: Rückstellung eines Versicherungsvertreters für Nachbetreuungskosten

Beim BFH ist die Frage anhängig, ob ein Versicherungsvertreter aufgrund der Verpflichtung zur Pflege von Versicherungsverträgen, für die er nur - einmalige - Abschlussprovisionen erhalten hat, Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstandes bilden kann.

Für Versicherungsvertreter ist das folgende anhängige Verfahren interessant. Es geht um die Bildung einer Rückstellung für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen, für die dem Vertreter außer der Abschlussprovision keine weiteren Vergütungen, sprich keine Folgeprovisionen, gezahlt wurden.

Kann ein Versicherungsvertreter aufgrund der Verpflichtung zur Pflege von Versicherungsverträgen, für die er nur einmalig eine Abschlussprovision erhalten hat, eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes bilden? So lautet die Frage, die der BFH im Verfahren mit dem Aktenzeichen X R 8/10 klären muss.

Der Bundesfinanzhof hatte bereits im Jahr 2004 die Bildung einer Rückstellung bejaht. Der Leitsatz der Entscheidung lautete: Erhält ein Vertreter von einem Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung, so hat er für d...