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Track 07 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung für ärztliche Leistungen
Auf drei Verwaltungsanweisungen zur Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG machen wir Sie aufmerksam. Dabei geht es um ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit ambulanter Palliativversorgung, Schönheitsoperationen, Schwangerschaftsabbrüchen und Empfängnisverhütung.
Für die Ärzte und Pflegedienste unter Ihren Mandanten sind drei Verwaltungsanweisungen zur Umsatzsteuerbefreiung für ärztliche Leistungen interessant. Um die so genannte Palliativversorgung geht es bei der ersten Verfügung.
Unter Palliativversorgung versteht man die Behandlung schwerstkranker und sterbender Menschen. Ziel ist es, ein würdevolles Sterben mit möglichst wenig Schmerzen zu ermöglichen. Stationär in einem Hospiz oder durch ambulante Pflegeteams in vertrauter Umgebung. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat sich jetzt zur Umsatzsteuerbefreiung geäußert.
Stationäre Hospizleistungen sind in ihrer Gesamtheit von der Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 14b UStG erfasst. Eine getrennte Beurteilung der einzelnen Leistungsbestandteile – wie zum Beispiel der Pflege, der Betreuung oder der ärztlichen Versorgung – erfolgt insoweit nicht.
Leistungen der spezialisierten ambulanten Pall...