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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 06 | Umsatzsteuer: Zugrestaurantbesteuerung praktisch nicht handhabbar

Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer als Ergebnis der Neureglung des § 3e UStG für Restaurationsleistungen an Bord von grenzüberschreitenden Verkehrsflugzeugen, Personenzügen und Schiffen ab ist in der Praxis nicht handhabbar. Der Wechsel in der Steuerschuldnerschaft muss daher im Vorgriff auf eine geplante Änderung durch das Jahressteuergesetz 2010 nicht beachtet werden.

Zugrestaurantbesteuerung – nun, das ist eines der schönen Worte, die wir dem Steuerrecht zu verdanken haben. Gemeint ist die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft in der Umsatzsteuer bei Restaurationsleistungen an Bord von grenzüberschreitenden Personenzügen.

Hintergrund ist eine Neuregelung zum Ort der Leistung . Es geht um Speisen und Getränke, die an Bord eines Schiffes, in einem Flugzeug oder in einem Zug während einer grenzüberschreitenden Beförderung an Reisende erbracht werden. Bis 2009 befand sich der Ort der Leistung am Sitz des leistenden Unternehmers. Seit dem gilt hingegen der Abgangsort der Beförderung als Leistungsort. Der Abgangsort ist der erste Ort innerhalb der EU, an dem Reisende in das Beförderungsmittel eins...