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BFH  - VI R 29/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 33a Abs 1 S 1, EStG § 33a Abs 1 S 5

Rechtsfrage

Inwieweit sind Unterhaltsleistungen an die Mutter des Klägers, die in den Streitjahren 2007 und 2008 in St. Petersburg in der Russischen Förderation lebte, als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG abziehbar - Maßgeblichkeit der Ländergruppeneinteilung gemäß den BStBl I 2003, 637 i.d.F. vom (BStBl I 2005, 369) und für das Jahr 2008 vom (BStBl I 2008, 936)?

Ländergruppeneinteilung; Unterhalt

Fundstelle(n):
EAAAD-46470

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