BFH - IV R 22/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 4 Abs 4a, EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 1 S 2, GG Art 3 Abs 1
Rechtsfrage
Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG bei mehrstöckigen Personengesellschaften und Teilnahme an konzerninternem Cash-Pool-System: Stellt die Entnahme des der Ober-Personengesellschaft zustehenden handelsrechtlichen Gewinnanteils im dem Jahr der Gewinnentstehung nachfolgenden Wirtschaftsjahr eine Entnahme im Sinne des § 4 Abs. 4a EStG dar, auch wenn die Beträge im Konzern verbleiben? - Ist auch der im Rahmen des konzerninternen Cash-Pool-Systems geleistete Zinsaufwand als solcher im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG anzusehen? - Ist § 4 Abs. 4a EStG wegen Verfassungswidrigkeit unanwendbar?
Finanzierung; Konzern; Überentnahme; Verfassung; Zinsen
Fundstelle(n):
OAAAD-46458