Keine Berücksichtigung von Sonderausgaben im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften aus selbständiger
Arbeit
Leitsatz
Wird eine Körperschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und wird in diesem Zusammenhang das Vermögen der übertragenden
Körperschaft Betriebsvermögen der Personengesellschaft, können die Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der
Körperschaft mit dem Buchwert oder einem höheren Wert angesetzt werden (vgl. § 3 Satz 1 UmwStG in der für die Streitjahre
geltenden Fassung). Die übernehmende Personengesellschaft hat die auf sie übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem in der steuerlichen
Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthaltenen Wert zu übernehmen (vgl. § 4 Abs. 1 UmwStG).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAD-46247
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