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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 143/05

Gesetze: EStG § 3c Abs. 2EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG § 3 Nr. 40EStG § 52 Abs. 4bEStG § 52 Abs. 8aKStG § 34 Abs. 1KStG § 34 Abs. 7

Anwendung des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung bereits im Jahr 2002

Leitsatz

Das Halbabzugsverbot ist bereits auf Betriebsvermögensminderungen des Jahres 2002 anwendbar. Nach § 52 Abs. 8a EStG in der maßgeblichen Fassung ist § 3c EStG erstmals auf Aufwendungen anzuwenden, die mit Erträgen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, auf die § 3 Nr. 40 EStG erstmals anzuwenden ist. Auf eine in der Bilanz zum vorgenommene Teilwertabschreibung einer GmbH-Beteiligung findet deswegen bereits das Halbeinkünfteverfahren Anwendung, so dass die Abschreibung unter das Halbabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 EStG fällt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAD-46209

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