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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 268/08

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

Kein Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG für Zahlungen an die GAK

Leitsatz

  1. Beiträge zu Versorgungseinrichtungen für Seelotsen (GAK) sind nicht als SA gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG abziehbar.

  2. Die GAK ist keine berufsständische Versorgungseinrichtung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG.

Fundstelle(n):
BAAAD-45917

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