Anerkennung eines Fahrtenbuchs bei Kombination von handschriftlich geführtem Fahrtenbuch und nachträglich erstelltem Computerausdruck
Leitsatz
Wird für ein handschriftlich, zeitnah und geschlossen geführtes Fahrtenbuch nachträglich unter Ergänzung einzelner Angaben
ein Computerausdruck gefertigt, ohne dass Manipulationsmöglichkeiten hinsichtlich der gefahrenen Kilometer bzw. maßgebliche
Einschränkungen bei der Überprüfbarkeit der Angaben bestehen, ist das Fahrtenbuch geeignet, den privaten Nutzungsanteil eines
betrieblichen Fahrzeugs anders als nach der 1 %-Methode zu ermitteln.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2010 S. 2468 Nr. 41 DStRE 2010 S. 1291 Nr. 21 EFG 2010 S. 1306 Nr. 16 EStB 2010 S. 460 Nr. 12 KÖSDI 2010 S. 17141 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2010 S. 3162 KAAAD-44874
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