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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1196/08

Gesetze: EStG 2002 § 33 Abs. 1, EStG 2002 § 9 Abs. 1 S. 1, EStG 2002 § 21 Abs. 1 Nr. 1

Mietausfall durch Nichtvermietbarkeit wegen Mobilfunkstrahlung keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

1. Die Anwendung des § 33 EStG ist ausgeschlossen, wenn die geltend gemachten Aufwendungen Werbungskosten darstellen.

2. Ein Werbungskostenüberschuss aufgrund der Nichtvermietbarkeit einer Immobilie wegen Mobilfunkstrahlung kann nicht berücksichtigt werden, wenn keine Vermietungsabsicht ersichtlich ist. Noch in der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr wird von der Unvermietbarkeit des Hauses ausgegangen. Vermietungsbemühungen für das Streitjahr sind nicht erkennbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NAAAD-44860

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