Ermessensausübung bei der Beantragung einer Zwangsversteigerung von Grundbesitz
Leitsatz
Wendet der Schuldner gegen die Beantragung der Zwangsversteigerung durch die Finanzbehörde ein, dass aufgrund der zum geringsten
Gebot gehörenden Belastungen und des Verkehrswertes offensichtlich kein zur teilweisen Befriedigung führender Verwertungserlös
zu erzielen sei, so handelt die Finanzbehörde ermessensfehlerhaft, wenn sie unter Berufung auf das den
IXa ZB 233/03 die Einwendungen als irrelevant betrachtet und keine konkreten Aussagen zur Verhältnismäßigkeit ihres Antrages
macht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAD-44245
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