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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 22 | Haushaltsnahe Leistungen: Steuerermäßigung bei mehreren Wohnungen

Das FG Baden-Württemberg hat – im Widerspruch zum Anwendungsschreiben den BMF – entschieden, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen beim Vorhandensein mehrerer Wohnungen je Haushalt bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen zu gewähren ist. Das Finanzamt hat erwartungsgemäß Revision eingelegt, so dass die Rechtsfrage jetzt beim BFH neu anhängig ist.

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen wird – auch bei Vorhandensein mehrerer Wohnungen – insgesamt nur einmal bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen gewährt. Diese Auffassung hat das Bundesfinanzministerium in seinem aktuellen Anwendungsschreiben zu § 35a EStG bekräftigt.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist jetzt zu einem anderen Ergebnis gekommen. Es gestand Ehegatten mit zwei Wohnungen eine Steuerermäßigung für jeden Haushalt bis zum Höchstbetrag zu. Anders ausgedrückt: Aus Sicht der Finanzrichter ist die Steuerermäßigung objektbezogen zu gewähren. Ob das der BFH auch so sehen wird? Warten wir den Ausgang des Verfahrens mit dem Aktenzeichen VI R 60/09 ab.