Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung
2. Aufl. 2008
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§ 38 Erteilung von Bescheinigungen
Erläuterungen
I. Rechtsentwicklung
1 Bei § 38 StBGebV handelt es sich um eine Vorschrift, deren ursprüngliche Fassung (seit 1982) den Berufsstand wenig befriedigt hat. Für die Erteilung von Bescheinigungen über bestimmte steuerliche Sachverhalte (z. B. über die Beachtung steuerlicher Vorschriften in Erfolgsrechnungen und Vermögensübersichten – § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG) und für die Mitwirkung an der Erteilung von Bescheinigungen (z. B. nach § 44 KStG, § 45a EStG oder über die einbehaltene Lohnsteuer) erhielt der Berater von 1982 bis zum Inkrafttreten der 1. ÄndVO zur StBGebV (1988) die Zeitgebühr.
2 Die Kritik des Berufsstandes richtete sich gegen die gleiche Gebührenart bei graduell sehr unterschiedlichen Sachverhalten. Denn beide bisher in § 38 StBGebV aufgeführten Leistungen, die Erteilung einer Bescheinigung über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften einerseits und die Mitwirkung an der Erteilung von Steuerbescheinigungen, sind in der Praxis von recht unterschiedlichem Gewicht.
3 Dem Anliegen des Berufsstandes, dem graduellen Unterschied, der diese beiden Leistungsausprägungen kennzeichnet, auch durch einen unterschiedlichen Gebührenmaßstab Rechnung zu tragen, hat...