Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung
2. Aufl. 2008
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§ 35 Abschlussarbeiten
Erläuterungen
I. Bedeutung, Entwicklungsgeschichte und Inhalt der Vorschrift
1 Die Vorschrift über die Gebühr für „Abschlussarbeiten” des StB dürfte in der Praxis von besonderer Bedeutung sein, da es zu den wichtigsten Aufgaben des Beraters gehört, bei der Feststellung, zu welchem Ergebnis das wirtschaftliche Handeln des Mandanten geführt hat, maßgeblich mitzuwirken und ihm Hilfe zu leisten, dieses Ergebnis nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Steuergesetzen so darzustellen, dass der Fiskus die erforderlichen Schlüsse ziehen und die Belastung des Mandanten ordnungsgemäß feststellen kann, so dass nicht mehr und nicht weniger Steuern zu bezahlen sind, als es das Gesetz verlangt.
2 Man möchte meinen, dass die Unternehmungen erst dann den StB zu Rate ziehen, wenn das Ergebnis ihrer Tätigkeit – aufgrund der von ihnen erledigten Buchführung und der Abschlussarbeiten – vorliegt, um alsdann über die steuerlichen Konsequenzen informiert zu werden. Die Praxis ist anders: die Tatsache, dass sich der Steuerberater – aufgrund der Vorbildung und Prüfung – mit den handels- und steuerrechtlichen Grundlagen für die ordnungsgemäße Ermittlung der S...