Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung
2. Aufl. 2008
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§ 28 Prüfung von Steuerbescheiden
Erläuterungen
I. Grundgedanke
1 Mit der Klarstellung in § 28 StBGebV, dass die Prüfung von Steuerbescheiden durch den Steuerberater eine besonders zu vergütende Tätigkeit darstellt, kommt die StBGebV einem dringenden Bedürfnis der Praxis entgegen. Der Steuerbescheid, dessen Gestaltung in Zeiten computergesteuerter Fertigung ständigen Veränderungen in Form und Inhalt unterliegt, ist auch selbst für Experten ein unübersichtlicher, unverständlicher Verwaltungsakt, gelegentlich verbunden mit dem Bescheid über Vorauszahlungen, die aber auch in gesonderten Bescheiden mitgeteilt werden. Mitunter fehlen Angaben, aus denen die Abweichungen gegenüber der Erklärung ersichtlich sein sollen, und anderes mehr.
2 Die Formulierung „erhält der Steuerberater” hat – erstaunlicherweise – den V. Senat des veranlasst, darauf hinzuweisen, dass unter „erhalten” i. S. des § 28 StBGebV nicht der Zufluss, sondern das Schulden des entsprechenden Geldbetrages zu verstehen ist. Mit dem Hessischen ist der Senat der Auffassung, dass der Begriff des „Erhaltens” i. S. des § 28 StBGebV den entsprechende...