Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung
2. Aufl. 2008
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§ 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
Erläuterungen
I. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift
1 Die Vorschrift des § 27 StBGebV regelt den Gebührenanspruch für die Einkunftsermittlung durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Werbungskosten (WK) (sog. „Überschusseinkünfte”). Sie hat in der Praxis ungleich größere Bedeutung als § 26 StBGebV, der nur eine Einkunftsart und hierzu auch nur eine von mehreren Ermittlungsarten betrifft, im Gegensatz zu § 27 StBGebV, der für die vier Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) maßgebend ist.
2 Die Vorschrift kommt für folgende Überschussermittlungen in Betracht:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
sonstige Einkünfte
3 Es fehlt zwar eine dem § 26 Abs. 2 StBGebV sinngemäß entsprechende Vorschrift, dass mehrere Angelegenheiten innerhalb derselben Einkunftsart jeweils getrennte Gebührenansprüche auslösen. Für den in der Praxis nicht seltenen Fall jedoch, dass z. B. mehrere Grundstücke vorhanden und die jeweiligen Überschüsse zunächst getrennt zu ermitteln sind, ehe die „Einkünfte” aus Vermietung und Verpachtung festgestellt werden, hat die StBGebV eine Son...