Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung
2. Aufl. 2008
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§ 22 Gutachten
Erläuterungen
I. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift
1 § 22 StBGebV schreibt vor, welche Gebühr der Steuerberater für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit eingehender Begründung beanspruchen kann. Die amtliche Begründung zu § 22 StBGebV spricht davon, dass sich die Vorschrift an § 21 BRAGO anlehne. Die Anlehnung besteht aber lediglich darin, dass auch in der BRAGO im Anschluss an die Vorschrift über Erteilung von Rat und Auskunft und die hierfür zu erhebende Gebühr ( § 20 BRAGO) die Vorschrift über die Gebühr für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens mit juristischer Begründung folgt, aber doch einen anderen Inhalt hat. Auch der Hinweis der amtlichen Begründung zu § 22 StBGebV, dass die vorgesehenen Bruchteile einer vollen Gebühr – im Übrigen von § 21 BRAGO grundsätzlich abweichend – der bisherigen Gebührenpraxis der Steuerberater entsprechen, begegnet Bedenken, da der Praktiker in aller Regel bisher Gutachten nach der Zeitgebühr abgerechnet hat.
2 Die Vorschrift unterscheidet sich von der BRAGO nicht nur dadurch, dass an Stelle der in der BRAGO geforderten angemessenen Gebühr in der StBGebV ei...