Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung
2. Aufl. 2008
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§ 1 Anwendungsbereich
Erläuterungen
I. Bedeutung der Vorschrift
1 § 1 StBGebV grenzt den Geltungsbereich der Verordnung persönlich und sachlich ab. Die zeitliche Abgrenzung des Anwendungsbereichs findet sich in den §§ 47 und 47a StBGebV (s. dort). Gleichzeitig klärt § 1 begrifflich, dass der Anspruch auf eine Vergütung sich zusammensetzt aus einem Anspruch auf Gebühren und einem Anspruch auf Auslagenersatz. „Vergütung” ist der Oberbegriff. Damit ist klargestellt, dass der Vergütungsanspruch nicht nur die Zahlung der vorgesehenen Gebühren, sondern auch den Ersatz der durch die Ausführung des Auftrags verursachten Auslagen umfasst.
II. Sachlicher Anwendungsbereich
1. Anwendbarkeit der Verordnung
2 Der sachliche Anwendungsbereich erstreckt sich nur auf die selbständig ausgeübten Berufstätigkeiten, die unter § 33 StBerG fallen. Danach haben die Berufsangehörigen die Aufgabe
in Steuersachen zu beraten,
die Auftraggeber zu vertreten,
Hilfe zu leisten bei der Bearbeitung der Steuerangelegenheiten der Auftraggeber,
Hilfe zu leisten bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten ihrer Auftraggeber,
Hilfe zu leisten in Steuerst...