Zur Frage, ob eine Selbstnutzung einer Ferienwohnung vorgelegen hat
Leitsatz
Ob eine Ferienwohnung auch selbst genutzt wird oder die Wohnung ohne jegliche Selbstnutzung dauern zur Vermietung angeboten
und bereitgehalten wird, hat das FG nach seiner aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gebotenen Überzeugung zu entscheiden.
Insoweit haben die Stpfl. die Feststellungslast zu tragen.
Ergibt sich aus den äußeren Umständen und aus einer Zeugenvernehmung, dass sich die Stpfl. nicht nur kurzfristig, z. B. anlässlich
eines Mieterwechsels oder zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen, in der Wohnung aufgehalten haben, kann die – im Übrigen
eingeräumte – Selbstnutzung nicht widerlegt werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2010 S. 210 Nr. 7 EFG 2010 S. 1038 Nr. 13 SAAAD-42738
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