Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 26 Steuern vom Einkommen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 12 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über aktuell diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthält Rz 149.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1.1 Das ökonomische Konzept
1IAS 12 befasst sich nach seiner Zielsetzung mit der buchmäßigen Behandlung der Steuern (in deutscher Terminologie) vom Einkommen und Ertrag (kurz Ertragsteuern, income taxes). Substanz- und Verbrauchssteuern sind nicht Gegenstand von IAS 12. In Deutschland umfasst der Anwendungsbereich die Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer. (Rz 35 ff.).
Inhaltlich geht es in IAS 12 um
die aktuellen Steuerforderungen und -schulden für das laufende und frühere Geschäftsjahre (current tax for current and prior periods);
künftige, deshalb latente Steuerwirkungen, die sich aus der Weiterentwicklung von Bilanzansätzen aktiver und passiver Art ergeben (deferred tax liability or asset).
Solche Steuerfolgen können entstehen aus
Transaktionen und sonstigen Geschäftsvorfällen (events) ...