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§ 11 Außerplanmäßige Abschreibungen, Wertaufholung
Vorbemerkung
Die Kommentierung berücksichtigt IAS 36 in der Fassung, die auf nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden ist. Einen Überblick über den zeitlichen Anwendungsbereich und die Rechtsentwicklung enthält Rz 95. Wegen Details des auf vor dem beginnende Geschäftsjahre anzuwendenden, vor allem bei Minderheitsanteilen abweichenden Rechts wird auf die Vorauflage verwiesen.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1.1 Regelungsbereich
1Im Kernbereich geht es in diesem Paragrafen des Kommentars um die Auslegung von IAS 36„impairment of assets”, vergleichbar den Regeln in § 253 Abs. 3 S. 3 HGB. Wie das HGB und das EStG sehen die IFRS das Erfordernis einer außerplanmäßigen Abschreibung (steuerlich Teilwertabschreibung), sofern der Buchwert den – in der deutschen Terminologie – niedrigeren beizulegenden Wert (dauernd) überschreitet. Der HGB-Text überlässt es der Kommentarliteratur , der Rechtsprechung und dem Anwender, wie er diesen niedrigeren beizulegenden Wert zu ermitteln hat.
2IAS 36 geht gerade den umgekehrten Weg. In einer äußerst umfangreichen Darstellung werden die einschlägigen Regeln zur Bestimmung der erforderlichen Abschreibung auf den...