Arbeitshilfe - Stand: 10.04.2013

Zum Begriff des häuslichen Arbeitszimmers im vollständig angemieteten Zweifamilienhaus - Mustereinspruch

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Liegt ein außerhäusliches Arbeitszimmer vor, wenn sich das außerhalb des Wohnbereichs (Erdgeschoss) liegende Arbeitszimmer (Obergeschoss) in einem komplett durch die Kläger selbstgenutzten Mehrfamilienhaus befindet, zu dem fremde Dritte keinen Zugang haben?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
IAAAD-42656