Lehrbuch Internationales Steuerrecht
10. Aufl. 2010
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Abschnitt 2: Steuerinländer mit Auslandsbeziehungen – Die Einzelsteuergesetze
I. Ausländische Einkünfte im Einkommensteuerrecht
1. Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
a) Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1, 4 EStG)
150Der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht mit der Folge der Besteuerung des Welteinkommens unterliegen diejenigen natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG). Umgekehrt unterliegen diejenigen, die zwar inländische Einkünfte beziehen, aber im Inland weder über einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt verfügen, nach § 1 Abs. 4 EStG lediglich mit ihren Quelleneinkünften der beschränkten Steuerpflicht.
b) Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG)
151In § 1 Abs. 2 EStG wird die sog. erweitert unbeschränkte Steuerpflicht für deutsche Auslandsbeamte geregelt. Danach unterliegen auch diejenigen natürlichen Personen der unbeschränkten Steuerpflicht, die
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
im Inland weder über Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt verfügen,
zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem konkreten Dienstverhältnis stehen,
Arbeitslohn hierfür aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen,
in dem Staat, in dem...