Lehrbuch Internationales Steuerrecht
10. Aufl. 2010
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Übereinstimmungstabelle EUV/EGV – EUV/AEUV
Seit dem existieren der „Vertrag über die Europäische Union” (EUV) und der „Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft” (EGV) in der Form der „Konsolidierten Fassung des Vertrags über die Europäische Union” (EUV) sowie in der Form der „Konsolidierten Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union” (AEUV).
Die konsolidierten Vertragsfassungen haben auch eine neue Zählweise der einzelnen Artikel gebracht. Im Lehrbuch wird nur noch die neue Zählweise verwandt. Eine ausführliche Übereinstimmungstabelle betreffend alte und neue Zählweise findet sich in ABl 2008 C 115 vom , Seite 361. Nachfolgend findet sich hieraus ein Auszug betreffend die aus steuerlicher Sicht wichtigsten Bestimmungen im Hinblick auf die Darstellung im Lehrbuch:
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Art. 12: Diskriminierungsverbot | Art. 18 |
Art. 18: Freizügigkeit | Art. 21 |
Art. 28: Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen | Art. 34 |
Art. 29: Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen | Art. 35 |
Art. 39: Freizügigkeit der Arbeitnehmer | Art. 45 |
Art. 43: Niederlassungsfreiheit | Art. 49 |
Art. 49: Dienstleistungsfreiheit | Art. 56 |
Art. 56: Kapitalverkehrsfreiheit | Art. 63 |
Art. 87–89: Staatliche Beihilfen | Art. 107–109 |
Art. 90–93: Steuerliche Vorschriften | Art. 110–113 |
Art. 94–97: Angleichung der Rechtsvorschriften | Art. 114–117 |
Art. 221–245: Der Gerichtshof | Art. 251–28... |