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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 29 | Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage beim sog. echten Factoring

Beim sog. echten Factoring lässt nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg der Forderungsverkauf bei der Ist-Versteuerung die ursprüngliche Leistungsbeziehung unberührt. Der Verkauf der Forderung an den Factor unter dem Nennwert führt zu keiner Entgeltminderung, sondern ist über § 17 UStG zu korrigieren. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der (teilweisen) Uneinbringlichkeit der jeweiligen Forderung. Beim BFH ist die Revision anhängig.

Zum Abschluss dieser Hör-CD ein anhängiges Verfahren zur Umsatzsteuer. Und zwar zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage beim so genannten echten Factoring. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat sich jüngst hierzu geäußert.

Nach dem FG-Urteil führt der Verkauf einer Forderung unter dem Nennwert an einen Factor zu keiner Minderung des Entgelts. Das ist bedeutsam bei der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten, also bei der Ist-Versteuerung. Hier ist ja entscheidend, was der Leistungsempfänger aufwendet. Wurde allerdings die Entgeltforderung im Rahmen des echten Factoring veräußert, so lässt der Forderungsverkauf die ursprüngliche Leistungsbeziehung unberührt. Eine Korrektur muss vielmehr über § 17 UStG erfolgen. Da...