Helmut Volb

Gesellschaftsrechtliche Unternehmenspraxis Die Limited

2. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55332-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57272-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gesellschaftsrechtliche Unternehmenspraxis Die Limited (2. Auflage)

VI. Stammkapital

1. Allgemeines

221 Die Differenzierung beim Stammkapital der Limited zwischen dem Nominalkapital (authorized share capital) und dem gezeichneten Kapital (issued share capital) wurde mit dem CA 2006 aufgegeben. Maßgeblich ist nunmehr nur noch das bereits ausgegebene Kapital, das sog. gezeichnete Kapital (issued share capital). Durch die Abschaffung des Nominalkapitals wird die Finanzverfassung der Limited erleichtert. Das Kapital kann auf britische Pfund lauten, die Verwendung anderer Währungen wie Euro ist jedoch möglich.

222 Der Anteil eines Gesellschafters bestimmte sich früher als Bruchteil des Nominalkapitals. Nach Section 542 CA 2006 müssen die Anteile nunmehr einen festen Nominalbetrag haben. Außerdem müssen sie durchnummeriert werden. Die Anteile stellen einen Anteil am Gesellschaftskapital, nicht einen Anteil an der Gesellschaft selbst dar. Für diesen Anteil erhält der Gesellschafter einen Anteilsschein (share certificate). Einen Mindestbetrag bzw. eine minimale Stückelung gibt es bei den Anteilen an einer Limited nicht. Daher sind auch Anteile mit einem Nennbetrag von 1 £ denkbar. Bei der Gründung muss jeder Gesellschafter mindestens einen gewöhnlichen Gesellschaft...