SGB XI § 43b
Viertes Kapitel: Leistungen der Pflegeversicherung
Dritter Abschnitt: Leistungen
Fünfter Titel: Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen [1]
§ 43b Inhalt der Leistung [2]
Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben nach Maßgabe von § 84 Absatz 8 und § 85 Absatz 8 Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.
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BAAAD-41494