Zweifelsfragen i. Z. m. der Bildung und Auflösung eines passiven Ausgleichspostens nach§ 14 Abs. 4 KStG bzw.R 63 Abs. 2 KStR; Frage der Gleichsetzung der vor- und außerorganschaftlichen Verursachung von Mehr-/ Minderabführungen
Bezug:
Auf Bundesebene wird derzeit von einzelnen obersten Finanzbehörden angezweifelt, dass in Umwandlungsfällen außerorganschaftlich verursachte Mehr-/Minderabführungen unabhängig vom konkreten Verursachungszeitpunkt als vororganschaftlich verursacht i.S.d. § 14 Abs. 3 KStG anzusehen sind. Diese Auffassung soll daher durch die Körperschaftsteuer-Referatsleiter bei einer der nächsten Sitzungen KSt/GewSt mit dem Ziel einer bundeseinheitlichen Beurteilung erörtert werden.
Ich bitte, bis auf Weiteres zu dieser Rechtsfrage keine verbindlichen Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO zu erteilen, da in absehbarer Zeit mit einer Verwaltungsanweisung in dieser Angelegenheit zu rechnen ist (AEAO zu § 89, Nr. 3.5.4., Satz 2).
OFD Münster v. - Kurzinfo KSt
3/2010
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
HAAAD-41012