Bilanzanalyse und Bilanzpolitik nach BilMoG
2. Aufl. 2010
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9. Möglichkeiten zur vorgezogenen Anwendung des BilMoG
9.1 Intention des Gesetzgebers
9.1.1 Verschiedene Erstanwendungszeitpunkte der Regelungen
Das EGHGB regelt die erstmalige Anwendung einer Vielzahl der neuen Vorschriften. Im Mittelpunkt der Erstanwendung wesentlicher neuer Bilanzierungs- und Bewertungsnormen steht Art. 66 Abs. 3 EGHGB, der für den Regelfall die pflichtgemäße Anwendung der neuen Vorschriften für das nach dem beginnende Geschäftsjahr vorsieht.
Hinsichtlich der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG neu eingeführten bzw. geänderten Regelungen sind vier verschiedene Zeitpunkte zu betrachten. Die zu unterscheidenden Erstanwendungszeitpunkte der Regelungen des BilMoG sind in Abbildung 124 zusammengefasst.
Art. 66 Abs. 7 und Art. 67 EGHGB regeln darüber hinaus konkrete Sachverhalte bei dem Übergang auf die geänderten bzw. neuen Vorschriften, insbesondere Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte sowie andere Erleichterungen, wie die nur prospektive Anwendung bestimmter Sachverhalte.
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Vorschrift | Inhalt | Anwendungszeitpunkt |
Deregulierende und begünstigen- de Vorschriften | Geschäftsjahre, die nach dem beginnen | |
Vorschriften, die aus der Umset- zung von EU-Richtlinien*) resultie- ren | Geschäftsjahre, die nach dem beginnen | |
Sondervorschrift hins... |