Bilanzanalyse und Bilanzpolitik nach BilMoG
2. Aufl. 2010
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6. Bilanzpolitik und Bilanzanalyse zum Zeitpunkt der Umstellung
6.1 Vorbemerkungen
Das BilMoG führt zu zahlreichen Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im handelsrechtlichen Einzelabschluss. Das BilMoG schafft in diesem Zusammenhang neue Wahlrechte und damit auch neue Möglichkeiten der Bilanzpolitik. Diese Möglichkeiten können in Zukunft dauerhaft genutzt werden. Die Umstellung der handelsrechtlichen Bilanzierung auf das BilMoG wird durch die Art. 66 und 67 EGHGB geregelt. Aus den Übergangsvorschriften eröffnen sich dem Bilanzierenden einmalige Möglichkeiten der Bilanzpolitik im Übergangszeitpunkt. Diese Wahlrechte sind damit grundsätzlich in der Umstellungsbilanz zum auszuüben.
Die einzelnen Wahlrechte, die das EGHGB mit Blick auf die Umstellungsbilanz zum vorsieht, beziehen sich im Wesentlichen auf den Einzelabschluss. Hinsichtlich der konsolidierten Rechnungslegung sieht Art. 67 Abs. 5 EGHGB allein für die Beibehaltung der Pooling-of-Interests-Methode ein explizites Fortführungswahlrecht vor.
Die Umstellungsvorgaben folgen dabei einer grundlegenden Maßgabe. Auf der einen Seite besteht die Möglichkeit, die entfallenden Bilanzposten, die in Art. 67 Abs. 3–5 EGHGB genannt werden, nach den bisherigen handelsrechtlichen Vorschr...