Kapitalgesellschaftsanteile als Sonderbetriebsvermögen II
Leitsatz
1) Eine Kapitalgesellschaftsbeteiligung rechnet zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Mitunternehmers, wenn zwischen
der Personen- und der Kapitalgesellschaft eine enge wirtschaftliche Verflechtung derart besteht, dass die eine Gesellschaft
eine wesentliche wirtschaftliche Funktion der anderen erfüllt.
2) Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die aktive gewerbliche Tätigkeit der Personengesellschaft
ergänzt oder die Kapitalgesellschaft aufgrund ihrer wirtschaftlichen oder organisatorischen Eingliederung in der Art einer
Betriebsabteilung der Personengesellschaft tätig ist.
3) Unterhält die Kapitalgesellschaft außer ihrer geschäftlichen Beziehung zur Personengesellschaft einen erheblichen eigenen
Geschäftsbetrieb, bleibt die dienende Funktion der Kapitalgesellschaft erhalten, wenn die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft
vorrangig mit Rücksicht auf die Belange der Personengesellschaft gehalten wird und Gesichtspunkte der privaten Vermögensanlage
keine Rolle spielen.
Fundstelle(n): BB 2010 S. 1210 Nr. 20 DStR-Aktuell 2010 S. 6 Nr. 22 DStRE 2010 S. 913 Nr. 15 EFG 2010 S. 943 Nr. 12 OAAAD-40778
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