Gewinnrealisierung durch Übergabe und Abnahme der Werkleistung
Leitsatz
Eine mit dem Bau und der Instandhaltung kommunaler Abwasseranlagen beauftragte Stadtwerke AG realisiert vor Übergabe und
Abnahme der Werkleistung durch die auftraggebenden Kommunen keine zu aktivierende Forderung in Höhe der um die Abschreibungen
geminderten Anschaffungskosten zuzüglich Umsatzsteuer und Gewinnaufschlag.
Die Aufwendungen für Erweiterungsinvestitionen sind bei der AG aufgrund ihrer zumindest erlangten wirtschaftlichen Eigentümerstellung
zu aktivieren, wenn ihr nach den Regelungen im Entsorgungsvertrag eine eigentumsähnliche Stellung und für den Fall einer vorzeitiger
Nutzungsbeendigung eine Entschädigung auf der Grundlage des Verkehrswerts zustehen sollte.
Fundstelle(n): AAAAD-40573
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