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Lohnsteuerklassenwahl 2010 unter Berücksichtigung des neuen Faktorverfahrens
Arbeitnehmer sollten Steuerklassenwahl überprüfen
Im Rahmen des JStG 2009 wurde mit Wirkung ab 2010 das sog. Faktorverfahren als zusätzliche Besteuerungsmöglichkeit für Arbeitnehmer-Ehegatten eingeführt. Statt die Steuerklassen III und V bzw. IV und IV zu kombinieren, können Doppelverdiener nunmehr seit Jahresbeginn auch die Kombination aus IV und IV mit einem steuermindernden Faktor wählen.
Durch das Faktorverfahren entsteht bei richtiger Schätzung der voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne – gegenüber den anderen Steuerklassenkombinationen – der Vorteil, dass die Abweichung zu der nach dem Splittingverfahren ermittelten Jahreseinkommensteuer regelmäßig geringer ausfällt.
Arbeitnehmer-Ehegatten sollten ihre Lohnsteuerklassenwahl für das Jahr 2010 prüfen und ggf. das neue Faktorverfahren wählen. Ein Steuerklassenwechsel kann i. d. R. nur einmal jährlich beantragt werden; ein solcher Antrag muss spätestens bis zum gestellt werden.
Seit dem werden Vorsorgeaufwendungen besser steuerlich berücksichtigt. Da zudem der Lohn- und Einkommensteuertarif erneut abgesenkt worden ist, sollten Arbeitnehmer-Ehegatten, die jeweils Einkünfte aus nichtselbst...