BMF - IV C 1 -S 2410/10/10001 BStBl 2010 I S. 269

Anwendung des Erstattungsverfahrens nach § 44b Absatz 6 EStG Satz 1 bis 3 EStG ab dem für Korrekturen und erstmalige Anträge im Rahmen des Sammelantragsverfahrens

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind Korrekturen von Sammelanträgen im Sinne des § 45b Absatz 1 EStG in der bis anzuwendenden Fassung ab dem ausschließlich im Erstattungsverfahren im Sinne des § 44b Absatz 6 Satz 1 bis 3 EStG vorzunehmen. Korrekturen vor diesem Zeitpunkt sind nach § 45b Absatz 1 EStG vorzunehmen.

Weiterhin sind ab dem Erstattungen für Kapitalerträge, die vor dem zugeflossen sind und bisher dem Sammelantragsverfahren unterfielen, abweichend von § 45b Absatz 4 EStG im Erstattungsverfahren im Sinne des § 44b Absatz 6 Satz 1 bis 3 EStG durchzuführen. Sammelanträge im Sinne des § 45b Absatz 1 EStG in der bis geltenden Fassung können letztmals bis zum Jahresende 2010 beim Bundeszentralamt für Steuern eingereicht werden.

Unberührt hiervon bleiben die verfahrensrechtlichen Regelungen für Vertreter im Sinne des § 45b Absatz 2 EStG in der ab geltenden Fassung für Antragsteller, die kein Institute im Sinne des § 44b Absatz 6 sind.

BMF v. - IV C 1 -S 2410/10/10001


Fundstelle(n):
BStBl 2010 I Seite 269
DB 2010 S. 700 Nr. 13
DStR 2010 S. 651 Nr. 13
DStR-Aktuell 2010 S. 7 Nr. 12
EStB 2010 S. 179 Nr. 5
FR 2010 S. 400 Nr. 8
StB 2010 S. 144 Nr. 5
StB 2010 S. 145 Nr. 5
WPg 2010 S. 490 Nr. 9
WAAAD-40411