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BVerfG  - 2 BvR 323/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1; EStG § 10 Abs 1 S 1; EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a; EStG § 10 Abs 3; EStG § 10 Abs 4a; EStG § 10c Abs 2; EStG § 10c Abs 5; EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa; EStG § 37 Abs 3 S 5; EStG § 39a Abs 1 Nr 1; EStG § 39a Abs 1 Nr 2; EStG § 39a Abs 1 Nr 2; EStG § 39b Abs 2 S 6 Nr 3; GG Art 1 Abs 1; GG Art 3 Abs 1; GG Art 19 Abs 4; GG Art 20 Abs 1; AltEinkG

Rechtsfrage

Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß - Keine Eintragung von Altersvorsorgeaufwendungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG auf der Lohnsteuerkarte - Endgültige Ausgestaltung der Berücksichtigung der Aufwendungen - Prinzip der intertemporalen Korrespondenz - Rechtscharakter der Altervorsorgeaufwendungen und Zuweisung zu den Sonderausgaben - Ausgleichszahlung für Versorgungsausgleich - Höchstbeträge - Einbeziehung der Arbeitgeberanteile - Finanzierbarkeit der Neuregelung - Fehlende Korrespondenz in der Übergangszeit - Belastung bei Rentenbezug ab 2039 - Verbot der Doppelbesteuerung erst bei Rentenbezug rügbar - Unterschiedliche Behandlung im Vorauszahlungs- und Lohnsteuerabzugsverfahren

-- Verfassungsbeschwerde --

Altersvorsorge

Fundstelle(n):
PAAAD-40260

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