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FG des Saarlandes  v. - 1 K 2250/05 EFG 2010 S. 852 Nr. 11

Gesetze: BewG § 48a S. 1 Nr. 2, BewG § 34

Intensivnutzung verpachteter landwirtschaftlicher Flächen als Baumschule

Leitsatz

1. Sinn und Zweck des § 48a BewG ist es, eventuelle Ungerechtigkeiten, die bei einer durch die Intensivnutzung durch einen anderen als den Eigentümer (Nutzungsberechtigten; hier: Pächter) bedingten höheren Einheitswertfeststellung beim Eigentümer entstehen würden, zu vermeiden.

2. § 48a BewG ist nicht dahingehend einschränkend auszulegen, dass er nur in den Fällen anwendbar wäre, in denen die entsprechenden Flächen zuvor vom Eigentümer nicht intensiv genutzt wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 852 Nr. 11
XAAAD-39097

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