IFRS Essentials
1. Aufl. 2010
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IAS 40 Anlageimmobilien
1. Der Begriff der „Anlageimmobilie„
Anlageimmobilien sind Immobilien (Grundstücke oder Gebäude – oder ein Teil eines Gebäudes – oder beides), welche (vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses) gehalten werden, um Mieteinnahmen und/oder Wertsteigerungen zu erzielen (IAS 40.5).
Immobilien, welche zum Verkauf im normalen Geschäftsverlauf bestimmt sind, stellen keine Anlageimmobilien dar, sondern Vorräte (IAS 40.5 und IAS 2.6). Anlageimmobilien sind auch von eigengenutzten Immobilien zu unterscheiden. Bei letzteren handelt es sich um Immobilien, welche (vom Eigentümer oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses) im Rahmen der Produktion oder der Lieferung von Gütern bzw. Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden, oder für Verwaltungszwecke gehalten werden. Wird erwartet, dass eine eigengenutzte Immobilie länger als eine Periode genutzt wird, so erfüllt sie die Definition einer Sachanlage (IAS 40.5 und IAS 16.6). Immobilien, welche für Dritte errichtet oder entwickelt werden, sind keine Anlageimmobilien. Vielmehr erfolgt die Erlösrealisierung gem. IAS 11, sofern der Kunde Kernelemente des Bauplans beeinflussen kann bzw. ansonst gem. IAS 18 ...