IFRS Essentials
1. Aufl. 2010
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IAS 36 Wertminderungen
1. Einleitung und Anwendungsbereich von IAS 36
IAS 36 regelt die Wertminderung (außerplanmäßige Abschreibung) sowie die Wertaufholung (Zuschreibung) bestimmter Vermögenswerte. Eine außerplanmäßige Abschreibung wird erfasst, sofern der Buchwert eines Vermögenswerts (nach Abzug der planmäßigen Abschreibung der Periode) größer ist, als dessen erzielbarer Betrag. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere Betrag aus dessen Nutzungswert (Barwert der künftigen Geldflüsse, welche dem Unternehmen voraussichtlich aus einem Vermögenswert zufließen werden) und Nettozeitwert (beizulegender Zeitwert des Vermögenswerts nach Abzug der Veräußerungskosten). In der praktischen Anwendung ist es in vielen Fällen nicht möglich, für einen einzelnen Vermögenswert (z. B. eine Produktionsmaschine) die künftigen Geldzuflüsse (z. B. Einzahlungen aus dem Verkauf der auf einer Maschine erzeugten Produkte) und in weiterer Folge den Nutzungswert zu ermitteln. In diesen Fällen werden die Geldflüsse und der Nutzungswert daher für eine Gruppe von Vermögenswerten, eine sog. zahlungsmittelgenerierende Einheit (= geldgenerierende Einheit (cash generating unit), i. d. F. ZGE) ermittelt. Dabei handelt ...