IFRS Essentials
1. Aufl. 2010
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IAS 20 Öffentliche Zuwendungen
1. Einleitung und Anwendungsbereich
IAS 20 behandelt primär Zuwendungen der öffentlichen Hand. Die öffentliche Hand umfasst staatliche Instanzen und zwar unabhängig davon, ob diese auf lokaler, nationaler oder internationaler Ebene tätig sind, und unabhängig von ihrer Rechtsform (IAS 20.3).
Öffentliche Zuwendungen sind Beihilfen der öffentlichen Hand in der Form der Übertragung von Ressourcen an ein Unternehmen für die vergangene oder künftige Einhaltung bestimmter Bedingungen, die sich auf die operative Unternehmenstätigkeit beziehen (IAS 20.3). Für das Vorliegen einer öffentlichen Zuwendung i. S. von IAS 20 ist es unschädlich, wenn es – abgesehen vom Erfordernis, in einer bestimmten Region bzw. Branche tätig zu sein – keine weiteren Bedingungen gibt, die sich speziell auf die operative Unternehmenstätigkeit beziehen (SIC 10). Bei öffentlichen Beihilfen, welche nicht angemessen bewertet werden können (z. B. kostenlose technische Beratung), kann es sich nicht um öffentliche Zuwendungen handeln. Transaktionen mit der öffentlichen Hand, die nicht von der normalen Unternehmenstätigkeit unterschieden werden können, gehören nicht zu den öffentlichen Zuwendungen (IAS 20.3 und 20.34f.). Öffentlich...