IFRS Essentials
1. Aufl. 2010
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IAS 18 Erlöse
1. Zielsetzung von IAS 18 und Anwendungsbereich
IAS 18 regelt die Bilanzierung von Erlösen (revenues), insbesondere den Zeitpunkt der Erlösrealisierung. IAS 18 versteht dabei – aufbauend auf den Ausführungen im Rahmenkonzept – unter Erlösen den aus gewöhnlichen Tätigkeiten eines Unternehmens resultierenden Bruttozufluss wirtschaftlichen Nutzens während der Berichtsperiode, der zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führt, soweit dieser nicht aus Einlagen der Eigenkapitalgeber stammt. Erlöse stellen eine bestimmte Form von Erträgen dar und unterscheiden sich von Gewinnen, die etwa aus Zeitwertänderungen oder dem Abgang von Sachanlagen entstehen (Zielsetzung von IAS 18, IAS 18.6a, 18.7, R.70a und R.74).
IAS 18 ist auf die Bilanzierung von Erlösen aus den folgenden Geschäftsfällen und Ereignissen anzuwenden (IAS 18.1):
Verkauf von Gütern (Kapitel 3),
Erbringung von Dienstleistungen (Kapitel 4),
Nutzung von Vermögenswerten des Unternehmens durch Dritte gegen Zinsen, Nutzungsentgelte und Dividenden (Kapitel 5).
Hingegen unterliegen die folgenden Sachverhalte nicht dem Anwendungsbereich von IAS 18 (IAS 18.6):