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Track 10 | Außensteuerrecht: Hinzurechnungsbesteuerung verstößt gegen Gemeinschaftsrecht
Die sog. Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz i.d.F. des Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes verstößt gegen die in Art. 43 EG garantierte Niederlassungsfreiheit. Zwischenzeitlich hat zwar der Gesetzgeber für Veranlagungszeiträume ab 2008 die Möglichkeit des Gegennachweises geschaffen. Nach Auffassung des BFH ist aber zweifelhaft, ob die Neuregelung gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen genügt.
Die dritte BFH-Entscheidung betrifft die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz. Der BFH hat entschieden: Diese Form der Besteuerung verstößt gegen Gemeinschaftsrecht.
Von der Hinzurechnungsbesteuerung sind im Inland ansässige Steuerpflichtige betroffen, die sich in einem so genannten Niedrigsteuerland als Gesellschafter an einer ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligen. Und zwar dann, wenn die ausländische Kapitalgesellschaft als Zwischengesellschaft keine oder nur passive eigene Aktivitäten entwickelt und nicht wirklich am wirtschaftlichen Geschäftsverkehr teilnimmt. Für diesen Fall werden die Einkünfte der Gesellschaft den Einkünften der inländischen Gesellschafter hinzugerechnet. Deshalb spricht man von der Hinzurechnungsb...