Erbschaft- und Schenkungsteuer;
Änderung des Steuerbescheids bei Änderung der Steuerfestsetzung für einen nach § 14 ErbStG einbezogenen Vorerwerb
Nach § 14 Abs. 1 ErbStG sind mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile bei der Besteuerung des aktuellen Letzterwerbs unter Anrechnung der Steuer für den Vorerwerb zusammenzurechnen.
Bei Letzterwerben, für die die Steuer nach dem entstanden ist oder entsteht, stellt § 14 Abs. 2 ErbStG n. F. klar, dass im Falle einer Aufhebung oder Änderung des Schenkungsteuerbescheides für einen Vorerwerb nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch der Steuerbescheid für den Letzterwerb nach dieser Vorschrift zu ändern ist.
Ist die Steuer für den Letzterwerb vor dem entstanden und wird der Schenkungsteuerbescheid für einen Vorerwerb nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert, ist der Steuerbescheid für den Letzterwerb ebenfalls nach dieser Vorschrift zu ändern. Die Aufhebung oder Änderung des Schenkungsteuerbescheides für den Vorerwerb stellt für die Besteuerung des Letzterwerbs ein Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit dar.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. - VI 353 - S 3840 - 008
Fundstelle(n):
YAAAD-37387