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FG München Urteil v. - 7 K 3302/08

Gesetze: FGO § 56

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eingangszeitpunkt eines per Telefax übermittelten Schriftstückes

Verlust eines Schriftsatzes bei der Postbeförderung

Leitsatz

1. Wird der fristgebundene Schriftsatz per Telefax übermittelt, bestimmt sich der Eingangszeitpunkt nach dem Uhrzeitaufdruck des Telefaxgeräts des Gerichts

2. Bei Berufung auf den Verlust eines Schriftsatzes bei der Postbeförderung im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags sind die Tatsachen, aus denen sich die rechtzeitige Absendung bzw. Aufgabe zur Post ergibt, detailliert anzugeben. Dazu gehört nicht nur die Bezeichnung der Versendungsart, sondern auch die Darlegung, wer den Schriftsatz wann in welchen Briefkasten eingeworfen hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAD-37214

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