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PiR Nr. 2 vom Seite 57

Anhangangaben anderer Standards bei Veräußerungsgruppen i. S. von IFRS 5

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Das Textilunternehmen MU beabsichtigt die Veräußerung der Tochterunternehmen TU1 und TU2:

  • Geschäftszweig der TU1 ist Design und Fertigung von Kinderbekleidung. Aus diesem im Konzernabschluss als Segment behandelten Bereich möchte sich der Konzern zurückziehen.

  • TU2 ist der ausschließlich als interner Dienstleister tätige EDV-Bereich des Konzerns.

Im Dezember 01 beschließt der Vorstand, die beiden TUs zu veräußern, erstellt für beide Objekte jeweils einen detaillierten Veräußerungsplan und beginnt auf der Basis von Bewertungsgutachten mit der aktiven Vermarktung der Veräußerungsobjekte zu einem vernünftigen Preis. Der Vorstand rechnet mit einem Vollzug der Veräußerungen binnen sechs Monaten.

Beide TUs haben Pensionsverpflichtungen, die auf die Erwerber übergehen sollen.

II. Fragestellung

Welche Anhangangaben nach IAS 19 (Pensionen) muss der Konzern im Abschluss zum bezogen auf die beiden TUs leisten?

III. Lösungshinweise

1. Angaben nach IFRS 5

1.1 Anwendbarkeit von IFRS 5

IFRS 5 erhält besondere Bewertungs-, Ausweis- und Anhangvorschriften für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte oder entsprechende Abgangs- bzw. Veräußerungs...

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