Arbeitshilfe März 2011

Kontrolle der Entladung und Einfuhr durch eine zugelassene internationale Kontroll- und Überwachungsgesellschaft im Rahmen der Ausfuhrerstattung - Leistungsort - Mustereinspruch

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Werden Leistungen einer nach EU-Recht zugelassenen internationalen Kontroll- und Überwachungsgesellschaft (KÜG), die im Auftrag von in EU-Mitgliedstaaten ansässigen Agrar-Exporteuren die Einfuhr und Entladung der ausgeführten Waren im Drittland kontrolliert und darüber eine Bescheinigung erstellt, die der Ausführer zum Erhalt von Ausfuhrerstattung benötigt, am inländischen Unternehmenssitz der KÜG erbracht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB GAAAD-36557