BMF - IV B 5 - S 1341/07/10009 BStBl 2010 I S. 34

Auslegung des Begriffs „Geschäftsbeziehung” in § 1 AStG für Veranlagungszeiträume vor 2003 (vor Inkrafttreten der Neufassung des § 1 Absatz 4 AStG i. d. F. des Artikels 11 Nummer 1 Steuervergünstigungsabbaugesetz [StVergAbG] vom )

Bezug: (BStBl 2002 I S. 1025)

Der BFH hat in seinem entschieden, eine Geschäftsbeziehung i. S. d. § 1 Absatz 1 AStG i. V. m. § 1 Absatz 4 AStG i. d. F. des StÄndG 1992 liege nicht vor und eine Gewinnberichtigung nach dieser Vorschrift komme deshalb nicht in Betracht, wenn eine inländische Obergesellschaft ihre ausländische Konzernfinanzierungsgesellschaft unzureichend mit Eigenkapital ausstatte und anstatt eines funktionsgerechten Eigenkapitals unentgeltliche Stützungsmaßnahmen zugunsten der Tochtergesellschaft treffe, die ein fremder Dritter nicht gewährt hätte. Im Streitfall ging es um eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie (sog. harte Patronatserklärung) für eine von der Tochter(Finanzierungs-)gesellschaft begebene Anleihe, ohne die die Tochtergesellschaft ihre Funktion nicht hätte ausüben können.

Das Urteil ist zur Rechtslage vor Neufassung des § 1 Absatz 4 AStG (jetzt: § 1 Absatz 5 AStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom , BGBl I Seite 914) durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) vom (BGBl 2003 I S. 660) ergangen. Der BFH bestätigt damit seine Rechtsprechung im (BStBl 2000 II S. 720), und folgt nicht dem (BStBl 2002 I S. 1025).

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist das Urteil für Veranlagungszeiträume vor 2003, d. h. vor Inkrafttreten der Neufassung des § 1 Absatz 4 AStG i. d. F. des StVergAbG (jetzt: § 1 Absatz 5 AStG) auf alle offenen Fälle anzuwenden, in denen eine inländische Konzernobergesellschaft ihrer ausländischen Tochtergesellschaft eigenkapitalersetzende Stützungsmaßnahmen gewährt, z. B. eine sog. harte Patronatserklärung. Dies gilt auch für bindende eigenkapitalersetzende Kreditgarantien zugunsten einer ausländischen Tochtergesellschaft, die keine Finanzierungsgesellschaft ist.

Das Urteil ist für Veranlagungszeiträume vor 2003 auch anzuwenden, soweit Fälle der Gewährung zinsloser oder zinsgünstiger Darlehen durch eine inländische Obergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft betroffen sind, wenn die Gewährung solcher Darlehen zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung führt, weil eine (verdeckte) Zuführung von Eigenkapital vorliegt (vergleiche , BStBl 1990 II S. 875).

Das (BStBl 2002 I S. 1025) wird hiermit aufgehoben.

BMF v. - IV B 5 - S 1341/07/10009

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2010 I Seite 34
BB 2010 S. 150 Nr. 4
DStR 2010 S. 112 Nr. 3
EStB 2010 S. 142 Nr. 4
FR 2010 S. 248 Nr. 5
IStR 2010 S. 223 Nr. 6
WPg 2010 S. 256 Nr. 5
RAAAD-35619