Arbeitshilfe - Stand: 14.04.2010

Keine Hinzufügung der vom DStV vergebenen Bezeichnung "Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung" zur Berufsbezeichnung des Steuerberaters - Mustereinspruch

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Darf die vom Deutschen Steuerberaterverband e. V. anerkannte Bezeichnung „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung” neben der Bezeichnung Steuerberater im Briefkopf des Steuerberaters geführt werden, da es keine Berufsbezeichnung ist?

Verstößt § 43 StBerG gegen Art. 12 und 3 GG ?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
KAAAD-35280