Vorsteuerberichtigung bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung eines zur Vermietung bestimmten Geschäftsgrundstücks vor Beginn
der Vermietung an den Ehegatten
Leitsatz
1. Überlässt die Ehefrau ein zur steuerpflichtigen Vermietung bestimmtes, dem Unternehmen durch Geltendmachung des Vorsteuerabzugs
für die Baukosten zugeordnetes Geschäftsbäude zum Zeitpunkt der Fertigstellung, aber vor Beginn der Vermietung unentgeltlich
ihrem Ehemann zur Nutzung, vermietet dieser das Grundstück anschließend im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und wird
ihm das Grundstück später übereignet, so hat bereits die unentgeltliche Nutzungsüberlassung zu einer Aufgabe der Absicht der
steuerpflichtigen Vermietung, zur Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit der Ehefrau und zur Entnahme des Grundstücks
aus ihrem Betriebsvermögen geführt, so dass eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG vorzunehmen ist.
2. Die Nutzungsüberlassung ist nicht als Geschäftsveräußerung i. S. von § 1 Abs. 1a UStG anzusehen, mit der Folge, dass eine
Vorsteuerberichtigung nicht durchzuführen wäre, wenn die Ehefrau noch kein Vermietungsunternehmen unterhalten hat und lediglich
die Absicht bestand, das Grundstück steuerpflichtig zu vermieten, diese Absicht aber von der Klägerin nicht umgesetzt worden
ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAD-35028
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