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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 8194/06 B EFG 2010 S. 290 Nr. 4

Gesetze: AO § 16AO § 179 Abs. 2 S. 3AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. aAO § 196AO § 195AO § 127AO § 118FVG § 17 Abs. 2 S. 3 Landesverordnung über Zuständigkeiten der Finanzämter

Sachliche Zuständigkeit des Betriebs-FA einer KG für die mitunternehmerische Innengesellschaft der KG

Leitsatz

1. Fehlt dem Betriebs-FA einer KG nach § 16 AO i. V. m. § 17 FVG und der Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung des betreffenden Landes die sachliche Zuständigkeit für die mitunternehmerische sich auf die Beteiligung des Hauptgesellschafters der KG beziehende Innengesellschaft in der Rechtsform einer GbR und ist für die doppelstufige Personengesellschaft nicht ausnahmsweise ein gemeinsames Gewinnfeststellungsverfahren, sondern die besondere gesonderte Feststellung i. S. d. § 179 Abs. 2 Satz 3 AO durchzuführen, ist die ohne wirksamen Auftrag i. S. d. § 195 AO vom Betriebs-FA gegenüber der Innengesellschaft erlassene Prüfungsanordnung rechtswidrig und aufzuheben.

2. Für die Besteuerung einer Untergesellschaft ist i. d. R. das Sitz- oder Wohnsitzfinanzamt des Hauptbeteiligten, der zugleich Geschäftsführer der Unterbeteiligungsgesellschaft ist, zuständig.

3. Die Einbeziehung der Unterbeteiligungsgesellschaft in das Feststellungsverfahren der KG ist ermessensfehlerhaft, wenn die Feststellungsbeteiligten ersichtlich eine besondere gesonderte Feststellung nach § 179 Abs. 2 Satz 3 AO wünschen und in der Vergangenheit auch durchgeführt haben.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2010 S. 10 Nr. 12
EFG 2010 S. 290 Nr. 4
BAAAD-34340

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